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Produktbeschreibung

Nach §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung bedürfen Himmelslaternen einer Aufstiegserlaubnis und können daher in Deutschland nicht ohne Erlaubnis eingesetzt werden. In der Nähe von Flugplätzen (jedenfalls in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flughöfen (50 km) dürfen die Himmelslaternen nicht steigen.
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